Mir ist es wichtig, daß alle Beteiligten am Ende mit dem Ablauf und den Ergebnissen eines Shootings oder Drehs zufrieden sind. Daher bestehe ich auf entsprechende Kommunikation und Planung im Vorfeld. Bitte lies Dir meine Konditionen hier durch um Missverständnisse zu vermeiden.
Das ist mein voller Ernst!
Auch wenn ich fast alle Shootingbereiche abdecke heißt das
nicht, daß ich zu allem bereit bin.
Ich habe kein Problem damit, wenn ein Fotograf oder Auftraggeber mal körperlich reagiert, daß ist ganz natürlich und ja in gewisser Weise ein Kompliment für mich. Ich hab auch kein Problem damit, wenn er dann mal dazwischen seinen Bedürfnissen nachgeht, damit kann man ganz offen umgehen. Ich möchte dabei aber weder zusehen, noch werde ich in irgendeiner Form aktiv werden!
Als erstes müssen Shootingbereich, Gage, Shootingdauer und -ort abgestimmt werden. Sind wir uns hier einig gibt es Zugang zu meiner Ausstattungsgalerie. Danach suchen wir einen passenden Termin. Ich reserviere niemandem Termine ohne feste Buchung, da mein Terminkalender eh recht voll ist. Fest gebucht ist ein Termin nach Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages oder nach Anzahlung. Werden Termine einseitig kurzfristig (weniger als 7 Tage vorher) abgesagt oder verschoben, so ist eine Ausfallgage in Höhe von 50% zu entrichten, es sei denn ich kann den Termin neu vergeben. Bei nachweisbaren triftigen Gründen (Krankschreibung o.ä.) wird davon natürlich abgesehen.
Vorabgespräche "zum Kennenlernen", zur Outfitprobe oder dergleichen sind grundsätzlich möglich, im Shootingpreis aber nicht enthalten. Hierfür setze ich wie für ein Shooting die entsprechenden Fahrkosten an und es gelten die entsprechenden Mindestbuchungszeiten. Als Gage berechne ich für derartige Treffen bei denen keine zur Medien entstehen den Stundensatz für Coachings/ Orga.
Die Mindestbuchungsdauer entspricht immer der für An- und Abfahrt unter normalen Umständen benötigten Fahrzeit. Kürzere Buchungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ich diese an andere Termine am gewünschten Ort anhängen kann.
Ich erscheine zum Shooting im leichten, keine deutlichen Abdrücke hinterlassenden Reiseoutfit und grundgeschminkt, die Outfits im Gepäck, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Shootingzeit beinhaltet auch die Zeiten zum Outfitwechsel, aufwändiges makeUp, die Arbeit von Stylist oder Visagist sowie Zeiten um das Set umzubauen oder Licht einzustellen. Lokationwechsel sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart war, auch Teil der Shootingzeit. Stillstandszeiten die von anderen Personen verursacht werden stoppen meine Shootingzeit ebenfalls nicht, das selbe gilt für vom Fotografen oder anderen Teilnehmern veranlasste Pausen (Raucherpause, Kaffeepause, ...) es sei denn diese wurden vorab vereinbart.
Meine Gagesätze richten sich nach Freizügigkeit und Nutzung. Gebucht wird immer Shootingbereich "bis xx" alle weniger freizügigen Shootingbereiche sind selbstverständlich ebenfalls enthalten, die Buchung eines maximalen Shootingbereichs bezieht sich immer auf das komplette Shooting nicht auf einzelne Teilabschnitte, da das sonst nicht sauber umsetzbar und kontrollierbar ist. Ausnahmen bilden längere Buchungen die klar in mehrere Shootings (z.B. mit Lokationwechsel oder Pausen dazwischen) gegliedert sind.
Auf Gagenachverhandlungen vor allem der Versuch den Preis
zudrücken nach Terminfestsetzung, also bei bereits verbindlich
zu bestimmten Gagesätzen vereinbarten Aufträgen, akzeptiere ich
grundsätzlich nicht.
Fahrkosten, Material- und Lokationkosten sind nicht
verhandelbar, da ich diese in vollem Umfang selbst entrichten
muß und nichts daran verdiene.
Bei Terminvereinbarung erwarte ich von unbekannten Fotografen
50% Anzahlung auf die Gage sowie 100% der darüber hinaus
anfallenden Kosten für von mir zu beschaffendes Material und
Lokation sofern diese gesondert von der Gage ausgewiesen sind.
Vorkasse kann bar, per Überweisung oder auch per PayPal
geleistet werden, mit PayPal mit Käuferschutz bist Du hier auf
der sicheren Seite.
Die Zahlung von Anfahrtskosten und die restliche Gage ist vor
Shootingbeginn fällig, und kann ebenfalls per PayPal,
Überweisung oder bar entrichtet werden. Bei Überweisung ist
darauf zu achten, daß die Buchung rechtzeitig zum
Shootingbeginn meinem Konto gutgeschrieben wurde.
Bei Zahlung mit PayPal für Waren und Dienstleistungen (mit Käuferschutz) fallen gebühren an, die mir als Empfänger in Rechnung gestellt werden. Bei Gagesätzen zu meinen Preislistenkonditionen trage ich diese für meine Gage selbst. Bei reduzierten Gagesätzen und für real anfallende Kosten wie Lokation, Material oder Anfahrt trägt diese dagegen der Kunde.
Selbstverständlich stelle ich für erhaltene Zahlungen Quittungen aus. Auf Wunsch erhält der Buchende auch eine formale Rechnung. Als Kleinunternehmer kann ich hier aber keine MwSt. ausweisen.
Bei Payshootings erhält der Zahlende das alleinige
Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen. Er ist selbstverständlich
auch zur Weitergabe der Nutzungsrechte in diesem Rahmen
berechtigt. Ein entsprechender Releas mit ID-Shot (für viele
Portale mittlerweile Pflicht z.B. onlyfans, tumblr, TikTok)
wird jederzeit ausgestellt. Überlässt der Rechteinhaber mir
freiwillig Medien zur Nutzung, kann er diese Freigabe
selbstverständlich jederzeit widerrufen.
Bai TfP haben alle Beteiligten identische Nutzungsrechte an den
entstandenen Medien, Nutzung erfolgt erst nach Freigabe durch
alle Beteiligten. Eine Weitergabe zur Nutzung an Dritte bedarf
ebenfalls der ausdrücklichen Zustimmung aller bBeteiligter.
Meine angegebenen Gagesätze beinhalten die Nutzung zur Eigenwerbung, die nicht kommerzielle sowie die kommerzielle Nutzung im Bereich der Kleinveröffentlichungen (gedruckt bis 10.000 Exemplare, Online gemäß der aktuell geltenden Bestimmungen). Darüber hinaus gehende kommerzielle Nutzung ist nach Absprache zu entsprechend angepassten Gagen oder einer zusätzlichen kleinen Umsatzbeteiligung jederzeit möglich.
Ich mache bezüglich der Veröffentlichung, auch mit erkennbarem Gesicht keine Einschränkungen, solange das material in legalem Umfeld und nicht in jugendgefährdender, diskreditierender oder zweckentfremdeter Weise oder entgegen der Bestimmungen des jeweiligen Mediums in dem diese erscheinen werden genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen erotischer, gewaltdarstellender oder pornografischer Medien mit klar erkennbarem Gesicht ohne der rechtlich geforderten Zugangsbeschränkungen für FSK 16 oder gar FSK18 im frei zugänglichen Internet.
Ich arbeite am liebsten mit sauber ausgearbeitetem Vertrag, bei Payshootings in der Regel mit dem des Zahlenden, sofern dieser de hier erläuterten Konditionen nicht widerspricht., ein schriftlicher Vertrag wird bevorzugt die Schriftform liegt aber im Ermessen des Zahlenden. Bei TfP verwende ich entweder meinen eigenen Vertrag oder erwarte den verwendeten Vertrag rechtzeitig vorab zur Ansicht vorgelegt zu bekommen, auf jeden Fall sollte ein schriftlicher Vertrag vorliegen.
Weitere Dokumente wie Empfangsbestätigungen oder Quittungen sowie formale Rechnungen (kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG) werden auf Wunsch gerne ausgestellt.
Bei Payshootings liefere ich jederzeit einen ID-Shot (Identifizierungsfoto mit Ausweis zum Identitäts- und Altersnachweis), bei TfP erwarte ich diesen von allen mit auf dem Bild erkennbaren Personen ebenfalls.
Bewerbungsshootings, auch als Referenz für größere Aufträge wie Workshopserien etc. mache ich in der Regel NICHT auf TfP-Basis. Buche hier ein Payshooting, kommt dann ein Auftrag zu Stande kann man die Kosten dafür auf die Auftragsgage anrechnen. In Ausnahmefällen lasse ich mich auf ein Testshooting ein, allerdings erwarte ich wenn ich nicht den Zuschlag bekomme dann die Einhaltung meiner TfP-Bedingungen und falls weiter als 100 km von meiner Basis entfernt, zumindest den Ersatz meiner Fahr- und Übernachtungskosten.
Erspar mir bitte die Einladung zu irgendwelchen Castings, ich werde hier nicht unentgeltlich teilnehmen.
